Menschen helfen, Menschen zu helfen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen.

§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. Werden in einem gesonderten, schriftlichen Auftrag geregelt.
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratertätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen vom Auftragnehmer sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

§ 3 Leistungsänderungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 4 Schweigepflicht/Datenschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt wer-den, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auf-tragsgebers darf der Auftragnehmer diese weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Daten-schutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er die Bestimmungen des Betriebsverfassungs-/Personalvertretungs- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes einzuhalten.

§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für den jeweiligen Auftrag oder für max. für ein Jahr.
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind binnen 10 Werktagen, ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in einer Rechnung gesondert auszuweisen.

§ 7 Gewährleistung / Verjährung
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der individuelle Situation und den Bedürfnisse des Auftragsgebers durch. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unver-züglich schriftlich geltend gemacht werden

§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, für die von ihm vorsätzlich oder grob fährlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist begrenzt auf die Höhe des Honorars. Darüber hinausgehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen, Ansprüche müssen binnen 2 Kalenderwochen nach bekannt werden des Verstoßes geltend gemacht werden. Danach sollen sie ausgeschlossen sein.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums vom Auftragnehmer
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Dokumenta-tionen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen Aufstellungen und Berechnungen nur für seine Zwecke verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 10 Annahmeverzug/unterlassene Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben,

§ 12 Kündigung
Die Auflösung/Unterbrechung der Beratung erfolgt mit einer Ankündigung von 5 Arbeitstagen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftrag-geber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufü-gen würde.

§ 14 Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt, Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzten.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

Diese AGB sind vom Stand 01.01.2014 und mit diesem Datum gültig.
Frankfurt am Main, im Januar 2014